Dr. Carola Ensslen

10. Januar 2019
Wer in Hamburg keine Wohnung findet und/oder als Geflüchteter in einer öffentlichen Unterkunft leben muss, muss dafür viel Geld bezahlen: 590 Euro pro Person für einen Schlafplatz in einem Zweibettzimmer! Ein juristisches Gutachten unserer Fraktion kommt zu dem Schluss, dass diese Gebühren rechtswidrig sind. Zwar können Bewohner_innen eine Ermäßigung beantragen – die gilt aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Besonders verheerend wirkt sich die Gebührenordnung auf Familien aus, die ein Einkommen oberhalb der Niedriglohngrenze haben. Sie müssen für jedes Familienmitglied den vollen Kostensatz bezahlen. Das führt dazu, dass eine siebenköpfige Familie mit einem Einkommen von 3.063 Euro (1.725 Euro Nettoverdienst und 1.338 Euro Eltern- und Kindergeld) für das Wohnen in der Unterkunft pro Monat 4.109 Euro bezahlen muss – mehr als ihr tatsächliches Einkommen! Wir fordern daher mit einem Antrag zur Bürgerschaftssitzung die im Gutachten beanstandeten Fehler endlich zu beheben und eine sozial gerechte Gebührenordnung zu erlassen.
10. Januar 2019

Flüchtlingsunterkünfte: Senat muss Sozialstaatsgebot einhalten!

Die aktuelle Gebührenordnung des Senats für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist rechtswidrig – das belegt ein Rechtsgutachten von Prof. Andreas Fischer-Lescano, das die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft in Auftrag gegeben hatte. Die Folgen der Gebührenordnung insbesondere für Geflüchtete und ihre Integration sind gravierend: „Geflüchtete kommen in der Regel mittellos nach Hamburg“, erläutert die Sprecherin der Fraktion für Integration, Carola Ensslen.
17. Dezember 2018

Erwerbslose Ehrenamtliche im Nachteil

In der Hamburger Verwaltung engagieren sich rund 8.300 Ehrenamtliche und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung nach dem Entschädigungsleistungsgesetz (30 Euro pro Sitzung  in den Ausschüssen der Hamburger Verwaltung, rund 400 Euro pro Monat in der Bezirksversammlung). In Wahljahren kommen noch einmal über 10.000 Wahlhelfer_innen dazu.
12. Dezember 2018

Langzeitarbeitslose endlich auch fördern, nicht nur fordern!

„Seit der Einführung von Hartz IV, seit 2005 wird die Förderung von Langzeitarbeitslosen in Hamburg sträflich vernachlässigt. Daran hat auch der rot-grüne Senat nichts geändert. Wenn SPD und Grüne jetzt 500.000 Euro pro Jahr zusätzlich für Beschäftigungspolitik beantragen, ist das eine homöopathische Dosis. Obendrein ist es Augenwischerei: Erst wird rund eine Million Euro beim Programm Tagwerk gestrichen, dann gibt man gnädig wieder eine halbe Million dazu.
12. Dezember 2018

Wege aus der Wohnungslosigkeit und in die Gesellschaft öffnen

„Obwohl sich die Zahl wohnungsloser Menschen in den letzten Jahren fast verdoppelt hat, gibt der Senat nicht mehr für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe. Aber solange es nicht ausreichend Wohnraum gibt, braucht die Stadt eine öffentlich-rechtliche Unterbringung gerade für besonders schutzbedürftige Menschen. Seit sechs Jahren setzt der Senat das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe nicht um – das muss er jetzt endlich tun und die nötigen Mittel bereitstellen.
7. Dezember 2018

Verkauf Berufsförderungswerk: Privat alles besser?

Vor kurzem wurde bekannt, dass die Stadt das Berufsförderungswerk (BFW) verkaufen will. Genauer gesagt: Die Perspektiv-Kontor GmbH (PepKo), zu der das BFW gehört. Nun hat die Sozialbehörde die Gründe näher erläutert. Sie will, dass „die PepKo-Unternehmen flexibel am Markt agieren können“. 
6. Dezember 2018

Beschäftigungsstellen für Langzeitarbeitslose vor dem Aus

Zum 31. Dezember enden zwei Hamburger Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose. Dadurch fallen zum Jahreswechsel mindestens 300 Plätze weg und die betroffenen Menschen stehen ohne Arbeit da. Dies ergibt sich aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/15047) sowie weiteren Recherchen.
19. November 2018

Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein!

Wer heutzutage in die Schule geht, ist darauf angewiesen, Zugang zu einem internetfähigen Computer zu haben. Der Senat sieht allerdings keine Notwendigkeit, den erhöhten Bedarf für Bildung bei Schüler_innen im Leistungsbezug zu ermitteln
30. Oktober 2018
Immer mehr Menschen sind in Hamburg von Altersarmut betroffen und beziehen Grundsicherungsleistungen. Diese sind allerdings nicht nicht an die überdurchschnittlich hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg angepasst. Wir beantragen daher einen Zuschlag zur Grundsicherung im Alter.