Einkommensgrenze

10. Januar 2019
Wer in Hamburg keine Wohnung findet und/oder als Geflüchteter in einer öffentlichen Unterkunft leben muss, muss dafür viel Geld bezahlen: 590 Euro pro Person für einen Schlafplatz in einem Zweibettzimmer! Ein juristisches Gutachten unserer Fraktion kommt zu dem Schluss, dass diese Gebühren rechtswidrig sind. Zwar können Bewohner_innen eine Ermäßigung beantragen – die gilt aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Besonders verheerend wirkt sich die Gebührenordnung auf Familien aus, die ein Einkommen oberhalb der Niedriglohngrenze haben. Sie müssen für jedes Familienmitglied den vollen Kostensatz bezahlen. Das führt dazu, dass eine siebenköpfige Familie mit einem Einkommen von 3.063 Euro (1.725 Euro Nettoverdienst und 1.338 Euro Eltern- und Kindergeld) für das Wohnen in der Unterkunft pro Monat 4.109 Euro bezahlen muss – mehr als ihr tatsächliches Einkommen! Wir fordern daher mit einem Antrag zur Bürgerschaftssitzung die im Gutachten beanstandeten Fehler endlich zu beheben und eine sozial gerechte Gebührenordnung zu erlassen.