Jugendämter

15. Juni 2019
Junge Menschen, die sich in einer begleiteten Wohngruppe oder ähnlichen Einrich- tungen der Jugendhilfe befinden, haben oft bereits viele schlechte Erfahrungen gemacht. Zu ihnen gehören auch minderjährige unbegleitete Geflüchtete, die hier keine erwachsenen Bezugspersonen haben. Umso wichtiger ist es, alles dafür zu tun, dass sie später als Erwachsene den Weg ins Leben finden. Mit dem Beginn einer Ausbildung oder der Aufnahme einer Arbeit haben sie dafür einen ersten Schritt getan.  In jedem Fall müssen sie einen Teil ihres Einkommens an das Jugendamt abgeben. Sie leisten damit einen Beitrag zur Kostendeckung ihrer Unterbringung.