Junge Menschen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen finanziell entlasten

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Junge Menschen, die sich in einer begleiteten Wohngruppe oder ähnlichen Einrichtungen der Jugendhilfe befinden, haben oft bereits viele schlechte Erfahrungen gemacht. Zu ihnen gehören auch minderjährige unbegleitete Geflüchtete, die hier keine erwachsenen Bezugspersonen haben. Umso wichtiger ist es, alles dafür zu tun, dass sie später als Erwachsene den Weg ins Leben finden. Mit dem Beginn einer Ausbildung oder der Aufnahme einer Arbeit haben sie dafür einen ersten Schritt getan.

In jedem Fall müssen sie einen Teil ihres Einkommens an das Jugendamt abgeben. Sie leisten damit einen Beitrag zur Kostendeckung ihrer Unterbringung. Die Jugendämter in Hamburg handhaben das so, dass sie die jungen Menschen mit Einkommenserzielung sofort mit 75 Prozent des Einkommens zur Kasse bitten.

Diese sofortige finanzielle Belastung wirkt auf sie wie eine weitere Benachteiligung oder gar Bestrafung. Darüber hinaus kann ein derart hoher und sofortiger Verlust des Einkommens die Betroffenen vorzeitig dazu bewegen, möglichst schnell aus einer betreuten Wohnform oder Ähnlichen auszuziehen, obwohl sie aus Sicht der Jugendhilfe noch Unterstützung bräuchten. Ob sie den Arbeitsalltag so bewältigen oder eine Unterkunft finden, ist fraglich. Ausbildung oder Arbeitsplatz sind gefährdet und es kann sogar zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit kommen.

Wir fordern daher, – wie das Gesetz es auch vorsieht – den Jugendlichen eine Schonfrist bis zur Einkommensheranziehung einzuräumen.

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