Verlängerung des Sexarbeit-Verbots: Betroffene brauchen Notfall-Fonds

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Mit seiner neuen COVID-19-Verordnung hält der Senat am Verbot sexueller Dienstleistungen fest. Sexarbeiter_innen wird dadurch weiterhin ihre Existenzgrundlage geraubt, das Gewerbe in die Illegalität gedrängt. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft kritisiert diese Entscheidung und  fordert jetzt die Einrichtung eines Notfall-Fonds für die Betroffenen.

Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Das Festhalten an einem Verbot der Sexarbeit, während Saunas wieder öffnen dürfen und es weitere Lockerungen im Bereich des Sports gibt, ist absolut unverständlich. Kein anderes Gewerbe wird so konsequent mit einem Arbeitsverbot belegt wie die Prostitution. Dabei sprechen alle Fakten dafür, dass ein kontrollierter Betrieb die richtige Lösung, sowohl im Sinne der Notlage der Betroffenen, als auch im Sinne des Infektionsschutzes wäre.“

Carola Ensslen, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Sexarbeiter_innen wollen endlich auch als Menschen mit Grundrechten wahrgenommen werden. Sie wollen endlich die Beseitigung des unverhältnismäßigen Berufsverbots. Es ist höchste Zeit, dass es Entschädigungen sowie einen Notfall-Fonds für diejenigen gibt, die durchs Raster anderer Hilfen fallen.“

Inzwischen gerät der rot-grüne Senat immer mehr unter Druck. Auch das OVG Lüneburg hält ein vollständiges Verbot von Sexarbeit für unverhältnismäßig. DIE WELT berichtet am 28.8.2020. Für Hamburg bedeutet das, dass es nun vor der Haustür Lockerungen gibt und damit ein Pendeln möglich ist. Das kann nun nur noch durch Lockerungen in Hamburg unterbunden werden.

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