Neues Aufenthaltsrecht: Hamburgs Senat bleibt bei Abschiebungen

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Der Gesetzesentwurf für ein Chancen-Aufenthaltsrecht von Geduldeten, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegt hatte, wurde inzwischen vom Kabinett beschlossen. Jetzt werden Hessen und Rheinland-Pfalz konkreter: Sie sehen nicht nur von Abschiebungen ab, sondern prüfen schon einmal die Voraussetzungen der neuen Regelungen und machen von der Möglichkeit Gebrauch, Geflüchteten, die nach neuem Recht einen Aufenthaltstitel bekommen würden, eine Ermessensduldung zu erteilen.
Rheinland-Pfalz spricht sogar von einem erheblichen öffentlichen Interesse daran, dass diese Menschen nicht mehr abgeschoben werden. Doch Hamburgs rot-grüner Senat beharrt auf seiner harten Linie.
Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, kritisiert: „Der Hamburger Senat schiebt weiter ab. Er ist damit in seiner sturen Haltung ziemlich isoliert. Weder Fachkräftemangel noch gute Integrationsleistungen und schon gar nicht die Existenzängste der Betroffenen bewegen den Innensenator zu einem Politikwechsel. Ich halte das sogar für rechtlich fragwürdig: Die Vorgaben des Gesetzesentwurfes sind so konkret, dass ich da einen Anspruch auf eine Duldung – also eine Ermessensreduktion auf Null – sehe. Der Senat muss schleunigst handeln.“

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