In Drs. 22/334 gehen wir der Frage nach, welche Möglichkeiten für Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere bestehen, sich in Hamburg medizinisch behandeln zu lassen. Diese Frage ist für rund 20.000 Menschen relevant, die ohne Krankenversicherungsschutz in der Stadt leben. Normalerweise müssen im Fall notwendiger medizinischer Behandlungen Betroffene einen Krankenschein beim Sozialleistungsträger beantragen, der wiederum verpflichtet ist, Menschen ohne Aufenthaltstitel an die Ausländerbehörde zu melden.
Gleich fünfmal antwortet der Senat, dass das von uns abgefragte Zahlenmaterial statistisch nicht erhoben würde, etwa wie häufig Anträge auf Kostenübernahme gestellt, bewilligt oder abgelehnt und wie häufig Daten an die Ausländerbehörde übermittelt wurden. Wenigstens die Clearingstelle des Flüchtlingszentrums bietet anonyme Beratungen an, allerdings ist die finanzielle Ausstattung nicht auskömmlich.
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen, Deniz Celik und Dr. Stephanie Rose mit Antworten vom 02. Juni 2020 (Drs. 22/334).