Wie befangen ist Verfassungsrichter Kuhbier im Verfahren um verbindliche Bürgerbegehren?

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Immer öfter klagt der Hamburger Senat vor dem Landesverfassungsgericht gegen erfolgreiche Volksinitiativen – so auch am heutigen 4. November im Verfahren gegen die Volksinitiative zur Schuldenbremse. Entscheidend wird dabei dann die Auswahl der Berichterstatter:innen. Und im Verfahren zur Verfassungsklage des Senats gegen die Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – mehr Demokratie vor Ort“ wurde mit Jörg Kuhbier (SPD) ausgerechnet ein scharfer Kritiker der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden als einer der beiden Berichterstatter benannt.

Die Linksfraktion hat in mehreren Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 22/1314, 1648 und 1851) nach den Kriterien gefragt, die für die Auswahl der Berichterstatter:innen entscheidend sind – und bis auf einen allgemeinen Verweis auf Gesetze keine Antwort erhalten.

Dazu Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Jörg Kuhbier war SPD-Landesvorsitzender, als 1998 über das Gesetz zur Einführung von Bürgerbegehren und -entscheiden debattiert wurde. Nachdem sich dies nicht mehr verhindern ließ, hat er sich dafür stark gemacht, hohe Hürden für den Erfolg einzuführen. Da befremdet es doch sehr, dass ihm nun die zentrale Rolle zukommt, das vorbereitende Gutachten ausgerechnet in einem Verfahren über die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren zu erstellen. Und gleichzeitig werden mir außer Zeitgründe keine inhaltlichen Kriterien für die Richter:innenauswahl genannt. Eine solche Auswahl und Intransparenz beschädigt das Ansehen einer für die Demokratie so wichtigen Institution wie dem Hamburgischen Verfassungsgericht.“

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