Verfassungsgericht: Verhandlung über mehr Eigenständigkeit der Bezirke

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Am 21.12.2021, 11 Uhr findet im Bürgersaal des Bezirksamtes Wandsbek die öffentliche Verhandlung des Hamburgischen Verfassungsgerichts über die Frage statt, ob das Volksbegehren der in der ersten Stufe erfolgreichen Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgereintscheide jetzt verbindlich machen – mehr Demokratie vor Ort“ durchgeführt werden darf. Der damals zuständige Senator Andreas Dressel (SPD) hatte bereits in der Bürgerschaftsanhörung im Mai 2020 ein solches Verfahren angekündigt.

Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob die Volksinitiative durch die Hintertür einer sog. anderen Vorlage, die selbst noch kein Gesetzesentwurf ist, zur Verwirklichung ihrer Ziele die Verschmelzung von kommunaler und Landesebene, die sog. Einheitsgemeinde, in Hamburg antastet. Die Initiator:innen sind dagegen überzeugt, dass sich mehr Eigenständigkeit der Bezirke auch in einer Einheitsgemeinde umsetzen lässt und sogar geboten ist.

Dazu Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „DIE LINKE begrüßt das Ziel der Volksinitiative, mehr Eigenständigkeit der Bezirke zu erreichen, ausdrücklich. Dass Bürgerbegehren und -entscheide endlich verbindlich werden, ist längst überfällig. Das ist nicht nur ein Zeichen des Respekts vor den vielen ehrenamtlichen Engagierten vor Ort, sondern auch eine Frage der Demokratie. Ein Votum der Bürgerinnen und Bürger sollte für den Hamburger Senat kein lästiges Übel sein, sondern beachtet, respektiert und umgesetzt werden. Alles andere befördert Politikverdrossenheit und führt zu einer Politik gegen anstatt für die Bürger:innen. Der Initiative wünsche ich vor dem Verfassungsgericht viel Erfolg.“

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