Technischer Fehler bei der Staatsanwaltschaft: Falscher Verdacht gegen 80.000 Menschen

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Jedes Mal, wenn gegen eine Person mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wird, teilt die Staatsanwaltschaft dies der Ausländerbehörde automatisiert mit. Wenn sich dann herausstellt, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht und das Verfahren (gemäß § 170 Abs. 2 StPO) eingestellt wurde, sollte es normalerweise eine ebenso automatisierte Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens geben. Aufgrund eines technischen Fehlers sind diese Einstellungsmitteilungen aber seit dem 1. Januar 2018 in etwa 80.000 Fällen nicht übermittelt worden. Dies hat die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/8990) ergeben. Folge ist, dass in den Akten der Eindruck entstand, gegen die Person laufe weiterhin ein Strafverfahren – ein Umstand, der bei ausländerrechtlichen Entscheidungen von großer Bedeutung ist.

Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Die Nichtmitteilung kommt einer Kriminalisierung von etwa 80.000 Migrant:innen gleich. Ich gehe davon aus, dass der Fehler der Staatsanwaltschaft aufenthaltsrechtliche Entscheidungen negativ beeinflusst hat. Vielleicht sind sogar Menschen deswegen abgeschoben wurden. Warum hat die Staatsanwaltschaft diesen Fehler eigentlich drei Jahre lang nicht bemerkt?“

Carola Ensslen kritisiert, dass der Senat die Bedeutung des Fehlers nun kleinrede: So hätten sich die Ausländerbehörden bei der Staatsanwaltschaft regelmäßig nach dem Verfahrensstand erkundigt, wenn das Verfahren nach ungewöhnlich langer Zeit nicht abgeschlossen sei. Carola Ensslen: “Dass die Ausländerbehörde 80.000-mal nachgefragt haben soll, halte ich für ausgeschlossen. Es muss jetzt überprüft werden, ob der technische Fehler tatsächlich zu falschen oder verzögerten Entscheidungen geführt hat. Das ist aufwändig, aber rechtsstaatlich geboten.”

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