Rot-grüner Koalitionsvertrag: Was bringt er für die Verfassungspolitik?

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Rot-grüner Koalitionsvertrag: Was bringt er für queere Menschen in Hamburg?
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Nun liegt der rot-grüne Koalitionsvertrag auf dem Tisch. Für den Bereich Demokratie/Verfassung/Bezirke (S. 145 ff.) gibt es Folgendes anzumerken:

  • Parité-Gesetz:
    “Die Koalitionspartner setzen sich das Ziel durch Gesetzesänderungen das Wahlrecht zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen zu ändern, um jeden zweiten Platz der Wahlkreis-, Landes- und Bezirkslisten mit einer Frau zu besetzen. Kandidieren Personen mit dem Geschlechtseintrag divers oder Personen ohne geschlechtliche Zuordnung auf einem Platz wird die Alternierung für diesen Platz unterbrochen.”
    Anmerkung: Das ist eine Forderung der LINKEN. Es wird Zeit, dass das umgesetzt wird. Wenn aber schon die Senator*innen-Posten von der SPD nicht paritätisch besetzt werden, dann ist das wenig glaubwürdig.
  • Nicht mehr Entscheidungskompetenzen für die Bezirke:
    „Die Koalitionspartner werden allen Versuchen, die Einheitsgemeinde und Stadtstaatlichkeit infragezustellen, entschieden entgegentreten. Anliegen in bezirklichen Bürgerentscheiden, die mehrere Bezirke oder die Landesebene betreffen, können wie Beschlüsse der Bezirksversammlung nur einen empfehlenden Charakter haben.“
    Anmerkung: Das ist eine klare Absage an mehr Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene. DIE LINKE will echte Bürger*innenbeteiligung statt Evokation durch den Senat. Echte Demokratie erfordert verbindliche Bürger*innenbeteiligung auf Bezirksebene.
  • Online-Petition: 
    Volkspetitionen sollen als Online-Petition durchgeführt werden können, auch auf Bezirksebene.
    Anmerkung: Dies war bereits im Koalitionsvertrag von 2015 festgeschrieben. Die Koalition hat es in den fünf Jahren nicht geschafft, das umzusetzen. Man darf also gespannt sein. DIE LINKE fordert außerdem auch für Volksinitiativen und Volksbegehren sowie auf Bezirksebene, parallel zur Unterschriftensammlung die Möglichkeit eines Online-Eintrags zu schaffen.
  • Junge Menschen:
    Die Koalition will eine stärkere politische Teilhabe junger Menschen.
    Anmerkung: Die Formulierungen merkt man die Uneinigkeit zwischen SPD und Grünen über eine weitere Herabsetzung des Wahlalters auf 14 Jahre an. Man wertet aus und klärt ab… Allerdings gibt es auch in der LINKEN keine eindeutige Positionierung für ein Wahlrecht ab 14 Jahren. Pro und Contra müssen erst noch sorgfältig abgewogen werden.
  • Transparenzgesetz:
    Verfassungsgarantie für eine bürger*innennahe und transparente Verwaltung. Dafür sollen andererseits die Deputationen abgeschafft werden.
    Anmerkung: Dieses Vorhaben setzt die Koalition gleich im Juni um. Die Verwaltung wird in Art. 56 HV zu “Bürgernähe un Transparenz” verpflichtet. Als ob das nicht selbstverständlich wäre… Von mehr Transparenz ist aber nicht die Rede, sondern es wird nur darauf verwiesen, dass Hamburg bereits ein tolles Transparenzgesetz habe. Alles in allem wird die Opposition durch dieses Vorhaben geschwächt.
  • Stärkung der Hamburgischen Bürgerschaft: 
    Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Mandat und Beruf und Professionalisierung des Parlaments.
    Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition durch Herabsetzung der Quoren.
    Anmerkung: Das ist zu befürworten, es kommt aber auf die Umsetzung im Detail an.

Weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag

  • Die Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Fachbehörden soll effizienter werden, z.B. soll es einen Vertrag für Stadtgrün nach dem Vorbild des Vertrags für Wohnungsbau geben, um die Ziele aus Verständigung mit Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ umzusetzen (S. 24).
  • Weil Bezirke mit breiter Bürgerbeteiligung agieren und die örtlichen Gegebenheiten besser kennen, sollen ihre Interessen auf Landesebene wie bisher umfassend Gehör und Berücksichtigung finden (S. 24 f.).
    Anmerkung: Zwar sollen die Interessen der Bezirke beachtet werden, nicht jedoch der Bürger*innen, denn das letzte Wort hat der Senat. Zudem impliziert das „wie bisher“, dass es keine Veränderung geben soll. Verbindliche Bürger*innenbeteiligung wird an anderer Stelle abgelehnt (s. o.) trotz Wahlversprechen beider Parteien.
  • Bürger*innenbeteiligung erschöpft sich in Stadtwerkstätten, Bürger*innendialogen, Stadtteilbeiräten und diversen formellen oder informellen Beteiligungsformaten (S. 24).
  • Beteiligungsverfahren sollen inklusiv und barrierefrei sein, wozu die Inklusionsbeiräte noch besser unterstützt werden sollen (S. 24).
  • Eine bessere finanzielle Ausstattung der Bezirke ist nicht vorgesehen – mit Ausnahmen der personellen Ausstattung der Gesundheitsämter, wobei abzuwarten bleibt, ob hier lediglich Bundesmittel aus dem Konjunktur-Paket weitergereicht werden.
  • Weitere Vorhaben im Bereich Service:
    – Weiterführung der Kampagne „amtlich bürgernah“ für Bezirke als attraktive Arbeitgeber (S. 23),
    – längere Öffnungszeiten der Kundenzentren (S. 24),
    – Ausbau des Online-Angebotes der Verwaltung (S. 24),
    – Erhöhung der Bekanntheit der Hotline 115 (S. 24).

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