Die Kolleg:innen Malik (SPD) und Demirel (Grüne) schilderten in der Bürgerschaftsdebatte um unseren Antrag (Drs. 22/3528) für ein Hamburger Antidiskriminierungsgesetz eindrücklich, wie Diskriminierungserfahrungen sich auf Betroffene auswirken – eigentlich genau die Begründung, warum wir Lücken im Diskriminierungsschutz schließen müssen. Aber dann referierten sie nur den wachsweichen Zusatzantrag (Drs. 22/3700), den sie kurzfristig eingebracht hatten. Mehr als fadenscheinig war die Aussage, man könne nicht einfach eine etwas angepasste Blaupause des Berliner Gesetzes machen und wolle ein etwaiges Gesetz auf eine breite Grundlage stellen. Hier sollten die Versäumnisse und Unzulänglichkeiten der eigenen Antidiskriminierungspolitik kaschiert werden, die so groß sind, dass unser Antrag nicht einmal in den Ausschuss überwiesen wurde.
Der Hintergrund: Bereits im Mai 2017 hat die Bürgerschaft den Senat mit der Drs. 21/8891 ersucht, “die Antidiskriminierungsstrategie des Senats fortzuschreiben und dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden und ob die finanzielle und personelle Ausstattung der einzelnen Bestandteile dem aktuellen Bedarf entsprechen”. Die daraufhin vom Senat im Februar 2020 vorgelegt Evaluation (Drs. 21/20066) hat deutliche Defizite benannt – auch für den Bereich des Rechtsschutzes. Seit mehr als einem Jahr wurde also versäumt, bekannte Defizite anzugehen. Der Zusatzantrag wiederholt nur, was – zumindest auf dem Papier – schon längst existiert. Und er verschiebt irgendwelche Ergebnisse auf den Oktober 2022 (!).
Der Kollege Grutzeck von der CDU betonte zwar, dass Diskriminierungen zu verurteilen seien, hat bemerkenswerterweise auch festgestellt, dass in der Gleichstellungsbehörde von Frau Senatorin Fegebank nichts vorangehe, konnte es dann aber nicht lassen, den – unberechtigten – Vorwurf der Berliner CDU zu übernehmen, dass mit einer Beweislastumkehr für Betroffene ein Generalverdacht gegen Verwaltungsmitarbeitende ausgesprochen würde.
In meinem Redebeitrag (der hier nachgelesen werden kann), habe ich eingehend begründet, warum der Zusatzantrag von SPD und Grünen eine Mogelpackung ist.