Parlamentsbeteiligung bei Corona-Bekämpfung

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In der Bürgerschaftssitzung am 16. Dezember wurden die Anträge zur Parlamentsbeteiligung debattiert. Ich habe noch mal ganz klar gemacht, dass Beteiligung nicht einfach nur Information, sondern Mitwirkung bedeutet. Mein Redebeitrag kann hier nachgelesen oder hier angeschaut werden.

Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU in der Bürgerschaft die Parlamentsbeteiligung bei Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie regeln. Der Antrag der drei Fraktionen sieht im Wesentlichen vor, dass die Bürgerschaft über Corona-Verordnungen und deren Änderung informiert wird. Dann kann die Bürgerschaft hiervon Kenntnis nehmen oder nach Art. 80 Absatz 4 GG ein Gesetz erlassen. Die Fraktion DIE LINKE hat sich an diesem Vorhaben nicht beteiligt.

“Das klingt alles sehr gut, ist aber eine Mogelpackung, reine Augenwischerei”, so erklärt Sabine Boeddinghaus, Fraktionsvorsitzende der LINKEN in der Hamburgischen Bürgerschaft: “Die Bürgerschaft erfährt von Verordnungen oder Änderungen ohnehin zeitnah, denn sie werden angesichts der dynamischen Lage mit heißer Nadel gestrickt und dann verkündet. Und das dann zur Kenntnis nehmen oder ein Gesetz nach Art. 80 Absatz 4 GG erlassen kann die Bürgerschaft auch. Dazu bedarf es keines Antrags und auch keines ‚Gesetzes über die Parlamentsbeteiligung‘.”

Die Linksfraktion wird am 16. Dezember einen eigenen Antrag in die Bürgerschaft einbringen. Er sieht ein tatsächliches Mehr an Parlamentsbeteiligung vor. Dazu Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Linksfraktion: “Unser Gesetz sichert der Bürgerschaft tatsächlich neue Beteiligungsrechte: Sie muss dann nämlich zustimmen, damit Verordnungen wirksam werden oder damit bestehende Verordnungen aufgehoben werden können. Unser Antrag sichert der Bürgerschaft, was schon lange überfällig war: Das Parlament hat dann bei den Corona-Verordnungen, die das Leben aller Hamburger:innen seit Monaten massiv prägen, endlich das Heft in der Hand.”

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