Immer noch kein konsequenter Wohnraumschutz in Eimsbüttel

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Wohnungsleersand ist und bleib ein relevantes Thema für Hamburgs Bürger und Bürgerinnen. Bezahlbare Wohnungen sind schwer zu finden. Umso wichtiger ist es, den zu Verfügung stehenden Wohnraum zu nutzen. In unserer neuesten Anfrage (Drs. 22/5734) zeigt sich, dass sich die Situation in Eimsbüttel etwas verbessert hat. So standen am 21.04.2021 154 Wohnungen und am 13.09.2021 nur noch 88 Wohnungen leer. Unabhängig von Wohnungsleerständen wurden seit Anfang 2019 bei 93 Wohneinheiten eine Zweckentfremdung ohne Genehmigung und bei 22 weiteren mit Genehmigung berichtet.

Das Bezirksamt reagiert nach wiederholten Anfragen mit einer gestiegen Anzahl an verhängten Zwangszahlungen, während im Vergleich zur letzen Anfrage Wohnnutzungsgebote seltener erteilt worden sind.

Zu den Maßnahmen sagt Carola Ensslen, Wahlkreisabgeordnete in Eimsbüttel/Rotherbaum: „Die Soziale Erhaltensverordnung sollte den zunehmenden Verlust von bestehendem günstigem Wohnraum eindämmen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten. Schon seit den ersten Anfragen zu Wohnungsleerstand im Jahr 2019 sind im Wahlkreis 5 weder Maßnahmen auf Grundlage der Sozialen Erhaltensverordnung erfolgt noch sind solche aktuell absehbar. Anordnungen bei bestehender Zweckentfremdung oder Leerständen müssen vermehrt durchgesetzt werden, um diesen Zustand zu beenden. Vorkaufsrechte nach der Sozialen Erhaltensverordnung sollten konsequenter genutzt werden. Im Falle der Wohnungen im Kleiner Schäferkamp 16, 16 a bis f hat sich gezeigt, dass es Lücken im Schutz bei Zwangsversteigerungen gibt. Die Förderung des Erwerbs des Objektes durch die Mieter:innen und die Überführung in eine Genossenschaft wurde zwar geprüft, eine echte Unterstützung der Anwohnenden gab es jedoch nicht.“

Zu den Wohnungen die schon länger im Fokus der Anfragen stehen gehört auch die Grindelallee 80. Der Eigentümer ist den Anordnungen des Bezirksamtes zur Wiederherstellung des unbewohnbaren Gebäudes bisher nicht nachgekommen. Das festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro wurde trotzdem nicht eingetrieben. Es wurde zwar angekündigt, dass das Zwangsgeld auf 20.000 Euro erhöht wird, wenn den Anordnungen bis zum 01.11.2021 nicht Folge geleistet wird, angesichts der bisherigen Nachlässigkeit des Bezirksamtes, überzeugt das jedoch wenig.

Mit einem besonders dreisten Fall von Umgehung der aktuellen Wohnraumschutzvorschriften haben wir es in der Rentzelstraße 12 zu tun. Die Wohnungen wurden zu hochpreisigen Studierenden-Wohngemeinschaften umgebaut. Als Reaktion auf unsere Anfrage (Drs. 22/2049) wurde angekündigt, ein Anhörungsverfahren einzuleiten. In der neuen Drs. 22/5734 wurden als Ergebnis des Anhörungsverfahren keine rechtswidrigen oder genehmigungsbedürftigen Sachverhalte festgestellt. Dabei ist äußerst fraglich, ob die dichte Belegung, von der zudem eine erhebliche Belästigung der Nachbar:innen ausgeht, den baurechtlichen Vorgaben entspricht.

Auch der Eimsbütteler Chaussee/Ecke Nagels Allee ist der Eigentümer den Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände immer noch nicht nachgekommen. Ein weiteres Zwangsgeld soll verordnet werden…

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