Langjährig Geduldete sollen laut einem Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium bald die Chance auf ein Aufenthaltsrecht bekommen. Darüber wird der Bundestag in den nächsten Monaten entscheiden. Die Zielgruppe jener Personen, die von der Regelung profitieren könnten, ist im Gesetzesentwurf bereits sehr genau beschrieben. In anderen Bundesländern werden die Behörden daher angewiesen, betroffene Personen nicht mehr abzuschieben. Der Hamburger Senat räumt jedoch ganz offen ein, dass er dem kommenden Bundesgesetz nicht vorgreifen will (Drs. 22/8501 und 22/8636). Mit anderen Worten: Auch gut integrierte Geduldete mit konkreter Bleibeperspektive werden in unserer Stadt weiter abgeschoben!
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Antworten des Senats offenbaren maximale Ignoranz. Das ist kalter ‚Behördensprech’ bei für die Betroffenen existenziellen Fragen. Abschiebungen werden allein unter dem Aspekt ‚effektiven und effizienten Verwaltungshandelns’ betrachtet. Das ist eine flüchtlingsfeindliche und rücksichtslose Politik. Dabei könnte der Senat jetzt mit Blick auf die Betroffenen schon anweisen, die Bleibeperspektive anhand des vorliegenden Gesetzesentwurfes zu prüfen und ihnen damit die Angst vor der Abschiebung nehmen. Wann kommt der neue bundespolitische Wind endlich in Hamburg an?”
Unsere beiden Anfragen (Drs. 22/8501 & 22/8636) hängen dieser PM an.