Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen gerecht und sozial gestalten

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Kurz vor Weihnachten 2017 erhielten die Bewohner/-innen von Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnunterkünften ein Flugblatt, in dem sie darüber benachrichtigt wurden, dass ab 2018 pro Person eine monatliche Gebühr von 587 Euro für Wohnunterkünfte und 495 Euro für Erstaufnahmeeinrichtungen anfällt. Bei Sozialleistungsbeziehern/-innen werden die Gebühren zwar als Kosten der Unterkunft übernommen. Über die Feiertage und zwischen den Jahren löste die Änderung jedoch Unruhe und Verunsicherung aus, da nicht geklärt werden konnte, wer in welchem Umfang betroffen ist.

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