Fehlendes Internet in Unterkünften: Behörde diskriminiert Geflüchtete

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In Hamburgs Unterkünften für Geflüchtete sind funktionierende Internetverbindungen immer noch eine Rarität. Das hat der Senat in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 22/2965) eingeräumt. Erst im August 2020 hatte er die Prüfung vollwertiger Internetanschlüsse in jedem Bewohner:innenzimmer mit der Kapazität für Internetaktivitäten wie etwa Homeschooling in Auftrag gegeben. Ob die Behörde bereit ist, die Umsetzung dann auch zu finanzieren, steht noch nicht einmal fest. Selbst das „kleine“ WLAN-Projekt nur für Gemeinschaftsbereiche geht im Schneckentempo voran. Nur 26 der 115 Standorte in der Stadt haben WLAN – und auch das erst seit Mai 2020.

Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das fehlende WLAN in den Unterkünften wird seit vielen Jahren kritisiert. Und spätestens mit Beginn der Pandemie kann es doch keine Zweifel mehr daran geben, dass das Internet zwingend nötig ist für die Teilhabe von Geflüchteten. Aber die Sozialbehörde prüft und prüft, statt schnelle Lösungen zu finden. Und dann ist noch nicht einmal klar, ob es tatsächlich vollwertiges Internet geben wird, denn das will die Behörde dann erst noch ‘finanziell bewerten’. Die Stadt streitet um eine taugliche digitale Ausrüstung der Schulen für den Fernunterricht – aber an der Sozialbehörde scheint diese Diskussion vorbei zu gehen: Gerade die Kinder in den Unterkünften lässt sie im Regen stehen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits seit 2010 festgestellt, dass der Zugang zum Internet zum Existenzminimum zählt. Es gehört längst wie Strom und Wasser zur Grundversorgung. Die Antworten des Senats auf unsere Anfrage sind eine Bankrotterklärung. Aber nicht nur das. Ich halte den Unwillen der Behörde, das Internet für die Unterkünfte vollständig bereitzustellen und zu finanzieren, für eine Diskriminierung von Geflüchteten und armen Menschen.“

Die Drucksache selbst ist im Text verlinkt. Hier können die Anlagen aufgerufen werden:

Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3.

Eine schnelle Übersicht:

Die Tabelle im Anhang 3 weist 115 Unterkünfte aus. 26 Standorte wurden seit Mai 2020 mit WLAN in Gemeinschaftsbereichen versorgt (Step 1). Für 16 Standorte wird die Versorgung mit WLAN in Gemeinschaftsbereichen angekündigt (Step 2). Für 19 Standorte ist das WLAN in Gemeinschaftsbereichen (Step 3) noch nicht einmal ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird für das 1. Quartal 2021 angekündigt. (Anmerkung: Bislang haben sich sämtliche Ankündigungen des Senats in dem Bereich regelmäßig deutlich verzögert.) 38 Standorte haben laut Aussage des Senats die Möglichkeit eines privaten Internetanschlusses, also einer Internet-Vollversorgung.

Daraus folgt: 35 Standorte werden auf absehbare Zeit vom Senat gar nicht versorgt. Etwa 8 Standorte werden aufgrund privaten Engagements versorgt. Obwohl nach Abzug der 19 Standorte, die irgendwann mit WLAN in Gemeinschaftsunterkünften versorgt werden (Step 3), 16 vom Senat unversorgte Standorte verbleiben, gibt der Senat an, dass für 24 Standorte nicht einmal eine WLAN-Versorgung in Gemeinschaftsbereichen geplant sei. Begründung: zu klein oder zu geringe Restlaufzeit. Es gibt in der Senatsantwort keine Erklärung für die unterschiedliche Anzahl der Standorte.

Der NDR berichtet am 07.02.2021.

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