Die Maßnahmen gegen das Corona-Virus treffen nicht nur die Wirtschaft hart, sondern auch die Volksgesetzgebung: Das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen, Volks- und Bürgerbegehren ist durch das Versammlungsverbot und die Kontaktsperre praktisch unmöglich geworden. „Die Bekämpfung der Pandemie darf nicht zur Folge haben, dass die demokratische Teilhabe der Bevölkerung derart in Mitleidenschaft gezogen wird“, erklärt Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Deshalb fordert die Fraktion in einem Antrag (Drs. 22/113) heute in der Hamburgischen Bürgerschaft den Senat auf, laufenden Initiativen und Begehren, die wegen der Maßnahmen gegen die Pandemie derzeit keine Unterschriften sammeln können, eine Fristverlängerung zu gewähren.
„Der Respekt vor den Initiativen gebietet ein zügiges Handeln. Rot-Grün hat sie lange im luftleeren Raum hängen lassen. Erst durch unseren Antrag haben sie sich bewegt. Es war überfällig, dass die Betroffenen wissen, woran sie sind“, so Ensslen. „Das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen muss gerade jetzt in Krisenzeiten gestärkt werden!“
Auch das digitale Sammeln von Unterschriften müsse perspektivisch mit entsprechender digitaler Infrastruktur möglich gemacht werden: „Hätten SPD und Grüne die Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag von 2015 umgesetzt, könnten wir jetzt schon online unterschreiben. Schleswig-Holstein macht es vor. Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig es ist, demokratische Teilhabe auch digital zu gewährleisten.“
Rot-Grün hat zur Sitzung am 6. Mai 2020 per Zusatzantrag (Drs. 22/162) einen Gesetzesentwurf eingebracht, der zwar nicht vollständig unseren Forderungen entsprach, aber in die richtige Richtung ging. Deshalb hat die Linksfraktion diesem Zusatzantrag zugestimmt.