Abschiebung per Ambulanz? – Hamburgs erbarmungsloses Vorgehen gegen bedrohten kurdischen Geflüchteten

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Diesen Redebeitrag hatte ich für die Aktuelle Stunde vorgesehen. Die angesprochenen Themen bleiben über den Einzelfall hinaus aktuell.

Herr Präsident,
liebe Kolleg:innen und Zuhörende,

jüngste Pressemeldungen waren Anlass dafür, das Thema „Abschiebungen“ hier zur Debatte anzumelden. Die taz hat am 01. April einen kurdischen Geflüchteten in der Überschrift wie folgt zitiert: „Sie werden mich hinrichten“. Ein Hungerstreik hatte außerdem seinen Gesundheitszustand stark beeinträchtigt. Das kann niemanden kalt lassen.
Auch wenn es in einzelnen Fällen aus den verschiedensten Gründen nicht zu einer Abschiebung kommt, bleiben viele andere, die abgeschoben werden. Und in dem Zusammenhang darf nicht verschwiegen werden, dass gestern wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan stattgefunden hat. Wir von der Linksfraktion sagen da ganz klar: Afghanistan ist kein sicheres Land. Wir fordern einen Stopp der Beteiligung Hamburgs an den Abschiebungen. Und auf Bundesebene setzen wir uns schon lange für einen Abschiebestopp nach Afghanistan ein.

Ich möchte aber zurückkommen auf das Beispiel des kurdischen Geflüchteten. Denn es wirft Fragen auf, die viele andere auch betreffen: Das Dublin-System und die Abschiebung von Kranken. Hamburgs Praxis ist da leider besonders hart. Es werden Menschen aus stationären Klinikaufenthalten heraus abgeschoben. Und der Gipfel der Inhumanität ist es, wenn todkranke Menschen mit einem Medical Charter abgeschoben werden. Die Behörde rechtfertigt das damit, dass die Versorgungskosten in Deutschland höher seien als die Kosten der Abschiebung. Wir verurteilen eine solche Praxis gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen aufs Schärfste.
Aber die Innenbehörde hat ausdrücklich erklärt, an dieser Praxis, die auch der Hamburger Abschiebebeobachter in Frage gestellt hat, festzuhalten. Selbst auf Basis des geltenden, oft harten Rechts, zeigt dies eine Haltung, die nur eine Richtung kennt: Die Einbahnstraße in Richtung Abschiebung.
Wir fordern – zumindest als einen ersten Schritt – alle bestehenden Möglichkeiten eines Bleiberechts auszuschöpfen.

Und schließlich zeigt das Eingangsbeispiel noch eine weitere Problematik auf, die wir als Dublin-Regelung kennen. In der Dublin-Verordnung ist unter anderem die Verteilung von Geflüchteten in der EU geregelt. Wer in einem EU-Land registriert ist, muss da auch das Asylverfahren durchführen. Bei Weiterreise werden die Menschen in der Regel zurückgeschickt.
Für Länder wie Griechenland, Italien und Spanien bedeutet das, dass sie die ersten sind, wo die Menschen ankommen. Das ist eine drastische Ungleichverteilung. Und es ist ein Armutszeugnis, dass die EU da keine Lösung findet. In Hamburg leben immer noch Menschen, die vor vielen Jahren über Lampedusa hierher gekommen sind, ohne sicheres Aufenthaltsrecht. Dabei ist bekannt, dass es in Italien für Geflüchtete kaum eine Perspektive gibt. Es droht Armut und Obdachlosigkeit. Hamburg muss hier endlich eine humanitäre Lösung finden.

Die Rückführung in ein anderes EU-Land birgt oft auch die Gefahr einer Abschiebung ins Herkunftsland. Davor haben die Betroffenen große Angst. Es treibt sie in Suizidversuche oder gar Suizide.
Ich bin der Meinung, dass im Zusammenhang mit Dublin-Abschiebungen immer auch geprüft werden muss, ob eine Abschiebung ins Herkunftsland droht.
Ja, ich weiß, das ist in erster Linie Bundessache, ebenso wie die Überprüfung der Reisefähigkeit. Aber es gilt eben auch für das Hamburger Amt für Migration das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Da ist es unverantwortlich, sich darauf zurückzuziehen, dass „nur“ ein Auftrag vollzogen wird. Herr Innensenator Grote, sorgen Sie in Ihrer Behörde dafür, dass Mitarbeitende bei Abschiebungen von ihrem Recht Gebrauch machen können, Abschiebungen zum Schutz von Leben und Gesundheit zu verweigern. Wir dürfen niemanden zurücklassen!
Vielen Dank!

 

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